Im Jahr 2021 wurden mehr als 806.000 Arbeitsunfälle in Deutschland registriert. Etwa 12.000 dieser Unfälle waren so schwer, dass eine Rente oder sogar ein Sterbegeld gezahlt werden musste. Damit Arbeitsunfälle in den verschiedenen Branchen vermieden werden, müssen sich Mitarbeiter in Unternehmen schützen. Die richtige Berufsbekleidung und der Arbeitsschutz am Arbeitsplatz spielen daher eine nicht unerhebliche Rolle.

Gute Arbeitskleidung ist bei vielen Tätigkeiten ein wertvoller Schutz

Am Arbeitsplatz lauern in den unterschiedlichen Branchen fast überall verschiedene Gefahren. Besonders im produzierenden Gewerbe können Säuren, Funken, Flammen, Hitze, elektrische Spannung, aber auch hohe körperliche Belastungen zu Arbeitsunfällen führen. Weitere Risikofaktoren sind Zeitdruck, Angst oder Übermüdung. Im Vordergrund steht bei jeder Arbeit immer der körperliche Schutz des Mitarbeiters. Zur Schutzausrüstung zählen je nach Branche zum Beispiel:

– Schutzhelm und Schutzbrille

– Handschuhe

– Arbeitsjacke und Arbeitshose

Hochwertige Arbeitsschuhe für Herren oder Damen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeitskleidung. Das Schuhwerk ist normalerweise mit einer stoßdämpfenden und rutschfesten Sohle ausgestattet. Mit der Kennzeichnung „S1“ ist eine Zehenschutzkappe eingearbeitet. Bei „S2“ sind die Schuhe mit einer Zehenschutzkappe zusätzlich wasserdicht. Sind die Arbeitsschuhe mit „S3“ gekennzeichnet, ist das Schuhwerk wasserdicht und hat zusätzlich zur Zehenschutzkappe einen Durchtrittschutz und eine Profilsohle. Ist die Arbeitskleidung in der Branche gesetzlich vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.

Die Einhaltung des Arbeitsschutzes wird meist von Sicherheitsvertrauenspersonen kontrolliert

Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer gegenüber eine Fürsorgepflicht. Dazu zählt zum Beispiel auch das Überprüfen, ob die zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung getragen wird. Die Fürsorgepflicht ist aber viel weitreichender. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass auch die Hygiene in vielen Bereichen der Arbeitswelt eine wichtige Rolle spielt. Je nach Branche kann der Arbeitgeber verschiedene Hygienemaßnahmen anordnen und muss sie dementsprechend durchsetzen. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel entsprechende Hinweise zum regelmäßigen Händewaschen, Ellbogenvorhalten beim Niesen, Einhaltung von Abständen und die Vermeidung von Menschenansammlungen. Selbstverständlich kann in vielen Konzernen und großen Unternehmen der Arbeitgeber die Einhaltung der Maßnahmen nicht persönlich kontrollieren. Dafür sind sogenannte Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsvertrauenspersonen zuständig. Diese Personen können vom Arbeitgeber aber nicht einfach bestimmt werden. Sie müssen eine Arbeitsschutz-Ausbildung von mindestens 24 Unterrichtseinheiten absolviert haben. Jede dieser Einheiten dauert etwa 50 Minuten.

Unterweisungen und Schulungen sind ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit aufzuklären. Gleiches gilt für die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung. Kommen in der Industrie oder im produzierenden Gewerbe Maschinen und Automaten zum Einsatz, müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen arbeitsplatzbezogene Anweisungen erhalten, die ihrem Erfahrungsstand entsprechen. Wenn es die Arbeit verlangt, müssen diese Unterweisungen in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die Unterweisungen müssen dokumentiert werden. In vielen verschiedenen Branchen und Arbeitsbereichen sind sogar Unterweisungspflichten vorgesehen. Nach einer Unterweisung muss geprüft werden, ob der Arbeitnehmer die Informationen richtig verstanden hat. Oftmals ist daher auch eine Unterweisung in der jeweiligen Muttersprache des Arbeitnehmers nötig. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese Unterweisungen durchzuführen, ist der Arbeitnehmer ebenfalls verpflichtet, an diesen Maßnahmen teilzunehmen.