Elektrische Poller dienen der Zugangsbeschränkung für bestimmte Gebiete. Die sinnvolle Integration eines Pollers mit elektrischem Antrieb ergibt sich aus dem Bedarf eines Leitsystems. Poller mit Motor gibt es als standfeste und wechselbare Variante. Für die Installation sind verschiedene rechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, insbesondere für Gewerbebetreibende, die Poller zur Zufahrtsbeschränkung aufstellen möchten.
Elektropoller auf Privatgrundstücken
Hauseigentümer können ohne Baugenehmigung auf ihrem privaten Grundstück einen oder mehrere Poller aufstellen, um zu verhindern, dass fremde Verkehrsteilnehmer auf dem Privatgrundstück parken. Dabei ist zu beachten, dass sich die Poller auf dem Grundbesitz des Eigentümers befinden und nicht den öffentlichen Personenverkehr behindern.
Zur rechtlichen Absicherung wird Eigentümern von privaten Grundstücken, die Elektropoller aufstellen, empfohlen, vor diesen ein sichtbares Hinweisschild anzubringen. Insbesondere Poller, die im Boden versenkt werden, stellen auch auf privaten Grundstücken eine potenzielle Unfallgefahr dar. Versicherer prüfen im Schadensfall, ob Grundeigentümer Dritte auf mögliche Unfallgefahren hingewiesen haben und können bei Unterlassung den Schadensausgleich verweigern.
Zufahrterlaubnis im öffentlichen Raum einschränken
Mit einem elektrischen Poller können Gemeinden die Zufahrt zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Grunds beschränken. Effektiv ist das insbesondere zur Sicherung einer Fußgängerzone. Da der Lieferverkehr nur zu bestimmten Uhrzeiten an Wochentagen erlaubt ist, gilt es für alle anderen Zeiten sicherzustellen, dass keine Fahrzeuge in die Fußgängerzone fahren.
Elektrische Poller sind an allen Zugangsstraßen und Wegen zur Fußgängerzone zu errichten. Erhältlich sind solche Poller im Fachhandel, die Montage übernimmt in der Regel der Käufer. Geeignet sind Elektropoller auch für Zufahrten und Fußwege zu Parkanlagen. Viele Fahrer nutzen solche Wege gerne als Abkürzung und nehmen bewusst die Unfallgefahr mit Fußgängern in Kauf oder sind sich dem Risiko nicht bewusst.
Rettungswege mittels Poller schützen
Ob private oder öffentliche Rettungswege, wenn sie durch ein parkendes Fahrzeug blockiert werden, geht wertvolle Rettungszeit verloren. In Absprache mit der Feuerwehr und den weiteren Rettungsdiensten werden elektrische Poller vor Rettungseinfahrten aufgestellt. Rettungsfahrzeuge erhalten eine Zufahrtsberechtigung, der Poller reagiert durch einen Sensor und fährt binnen Sekunden nach unten, sodass das Rettungsfahrzeug passieren kann.
Leider verhindern Poller nicht das Parken vor Zufahrtsbeschränkungen. Deshalb ist ein Hinweisschild anzubringen, welches klar signalisiert, dass Parken vor den elektrischen Pollern im Rettungsweg verboten ist. Zuwiderhandlungen sind bei der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Auch Unternehmen profitieren von elektrischen Pollern, um Zufahrten besser zu kontrollieren.
Poller mit Elektromotor für Unternehmensgelände
Betriebsgelände sind beliebte Parkplätze. Immer wieder müssen die Beamten einer Polizeidienststelle ausrücken, um ein unberechtigtes Fahrzeug von einem Betriebsgelände abschleppen zu lassen. Ein solcher Einsatz kostet Geld und ist für Unternehmen unnötig, wenn sie entsprechend vorsorgen. Elektrische Poller helfen, die Berechtigung zur Zufahrt besser zu kontrollieren und für bestimmte Personen einzuschränken.
Auf dem Parkplatz eines Betriebsgeländes dürfen demnach nur berechtigte Personen mit ihren Fahrzeugen parken. Poller allein lösen das Problem leider nicht vollständig, denn Roller- und Motorradfahrern bleibt oft genug Platz, um zwischen den Pollern durchzufahren. Die Poller sind so aufzustellen, dass die Durchfahrt nicht möglich ist oder mindestens wird ein Hinweisschild platziert, welches über die Folgen informiert, sollte sich ein Unbefugter mit einem Fahrzeug Zugang zum Betriebsgelände verschaffen.