Für die erste Hälfte des Jahres 2022 meldete die gesetzliche Unfallversicherung rund 400 000 Arbeitsunfälle, das ist ein Zuwachs von 0,2 Prozent. Jeder Arbeitsunfall ist einer zuviel, denn hinter den nüchternen Zahlen verbergen sich menschliche Schicksale, Frauen und Männer, die ihrer Arbeit nicht mehr im vollen Umfang nachkommen können und dadurch finanzielle Einbußen erleiden. Ein Sicherheitsbeauftragter hat einen großen Anteil daran, diese Zahl zu reduzieren.

Einen Sicherheitsbeauftragten berufen

In der DGVU-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) heißt es im Paragraf 20, das bei mehr als 20 Mitarbeitern ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist. Der Sicherheitsbeauftragte ist nach einer umfangreichen Schulung ein wichtiger Ansprechpartner für alle Fragen zu den Themen Unfallverhütung, Präventionsmaßnahmen, Erste-Hilfe-Maßnahmen und für viele andere Themen rund um das Gebiet Sicherheit.
Ein Sicherheitsbeauftragter nimmt eine wichtige Funktion im Betrieb ein, deshalb sollte der Betriebsinhaber nur eine verlässliche Person mit dieser Position betrauen. Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften, wer diese Stellung ausüben darf. Ein Sicherheitsbeauftragter ist nicht weisungsbefugt und deshalb auch nicht für Unfälle haftbar. Das kann zu Problemen führen, wenn der Sicherheitsbeauftragter ein Vorgesetzter ist, der ansonsten weisungsbefugt ist.

Die Schulung für Sicherheitsbeauftragte

Ein Sicherheitsbeauftragter benötigt umfangreiches Fachwissen, um seiner Arbeit gewissenhaft nachkommen zu können. Ein normaler Mitarbeiter verfügt darüber nicht, deshalb benötigt ein Sicherheitsbeauftragter eine Schulung. Diese wird vor Dienstantritt durchgeführt und von verschiedenen Institutionen angeboten. Dabei handelt es sich oft um eine Schulung, die zweigeteilt ist. Im ersten Teil lernt der Mitarbeiter die Grundlagen seiner Arbeit, im Aufbauseminar geht es dann um die spezifischen Anforderungen, die sein Arbeitsbereich mit sich bringt. Diese Schulungen müssen in regelmäßigen Abständen aufgefrischt und um neue Inhalte ergänzt werden.

Ein Sicherheitsbeauftragter beugt Unfallgefahren vor

Die wichtigste Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten ist es, Unfallgefahren zu erkennen und diese zu beseitigen. Dazu muss er oder sie mit offenen Augen durch den Betrieb gehen und Unfallgefahren erkennen und diese sofort beseitigen. Das ist nur sinnvoll, wenn es sich dabei um Gefahren handelt, die den Mitarbeitern noch nicht bekannt sind, deshalb sollte er Einsicht in die letzte Gefährdungsbeurteilung haben.
Der Sicherheitsberater ist für andere Mitarbeiter jederzeit ansprechbar, er berät bei Problemen und hilft den Kollegen, die Vorschriften umzusetzen.
Wie schon erwähnt ist der Sicherheitsbeauftragte nicht weisungsbefugt. Er kann also seine Kollegen nur auf Probleme aufmerksam machen. Damit diese auch sicher umgesetzt werden, ist es sinnvoll, den Vorgesetzten zu informieren, damit dieser die entsprechenden Anweisungen geben kann.

Wichtige Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

Ein Sicherheitsbeauftragter hat viele Aufgaben, die am besten schriftlich fixiert werden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

– Messung der Lärmbelastung in Unternehmen
– Überprüfung der Feuerlöscher
– Meldung von Unfällen
– Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen informieren
– Führen des Arbeitsmittelverzeichnisses
– Pflege des Arbeitsschutzmanagementsystems

Fazit

Ein Sicherheitsbeauftragter ist in jeden Betrieb der erste Ansprechpartner, wenn es um Arbeitsunfälle geht. Er kümmert sich um die Prävention, klärt über den richtigen Umgang mit Maschinen auf und führt ein Verzeichnis der Arbeitsmittel. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit wird als Ehrenamt nach einer entsprechenden Schulung ausgeübt.